Durchfahrtsberechtigung Hotel D20
27.07.2026
Für Gäste mit einer Unterkunft auf der Seiser Alm gelten besondere Zufahrtsregelungen:
- Am Anreisetag ist die Zufahrt zur Unterkunft jederzeit möglich.
- Am Abreisetag ist die Abfahrt von der Unterkunft jederzeit erlaubt.
- Während des Aufenthalts ist die Fahrt von der Unterkunft bis nach Compatsch vor 10:00 Uhr und nach 17:00 Uhr gestattet.
Die Sonderfahrerlaubnis für die Zufahrt auf die Seiser Alm wird den Gästen vorab von euch als Gastgeber zur Verfügung gestellt.
- Am Anreisetag ist die Zufahrt zur Unterkunft jederzeit möglich.
- Am Abreisetag ist die Abfahrt von der Unterkunft jederzeit erlaubt.
- Während des Aufenthalts ist die Fahrt von der Unterkunft bis nach Compatsch vor 10:00 Uhr und nach 17:00 Uhr gestattet.
Die Sonderfahrerlaubnis für die Zufahrt auf die Seiser Alm wird den Gästen vorab von euch als Gastgeber zur Verfügung gestellt.
Informationen
39040 Seiser Alm
Organisator
Marktgemeinde Kastelruth
Teilnehmeranzahl
0 - 999 Personen
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